Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Meyer & Poczekaj GbR, Rissener Straße 101, 22880 Wedel (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN" bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über verschiedene Agenturleistungen (nachfolgend kurz „Leistungen" genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der AN-BIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIE-TER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemei-nen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leis-tungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung ver-bunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Ver-trags dar.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbeson-dere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schrift-lich erfolgen.
2.3. Der ANBIETER bestätigt den Eingang der Bestellung bzw. Anfrage des KUNDEN durch Versen-dung einer Bestätigungs-Email. Diese Bestätigung stellt noch nicht die Annahme des Ver-tragsangebotes durch den ANBIETER dar. Sie dient lediglich der Information des KUNDEN, dass die Bestellung bzw. Anfrage bei dem ANBIETER eingegangen ist.
2.4. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUN-DEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
2.5. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Pass-wörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
3.1. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Online und Performance Marketing
- Social Media Marketing, Content- und Designerstellung
- Fotografie und Videografie inkl. 3 D-Rundgänge
- Webseitenerstellung
3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.3. Die von uns bereitgestellten Informationen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Datenschutzerklärungen oder Impressen stellen keine rechtliche Beratung dar. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
3.4. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing
4.1. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUN-DEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
4.2. Der ANBIETER bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekos-ten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
4.3. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
4.4. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Wer-bekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Busi-ness Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf kei-nen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
4.5. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
4.6. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, einfaches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nut-zungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Ver-tragsschlusses noch nicht bekannt waren.
5. Besondere Bestimmungen im Bereich Social Media Marketing, Content- und Designerstellung
5.1. Die inhaltliche Abstimmung des Contents bzw. der Designs (z.B. Texte, Grafiken, Printelemen-te, oder dgl.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüg-lich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.
5.2. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUN-DEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
5.3. Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrekturschlei-fe verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
5.4. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nut-zung des erstellten Content bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu mögli-chen Schadensersatzansprüchen.
6. Besondere Bestimmungen im Bereich Fotografie und Videografie
6.1. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schrift-lich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonsti-ger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
6.3. Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Ver-spätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
6.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem verein-barten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem verein-barten Shootingtermin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den PARTEIEN wird einvernehmlich ein Ersatztermin ver-einbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendun-gen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6.5. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkor-rektur.
6.6. Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Bilder bzw. Bildauswahl für den KUNDEN digital zum Download bereit. Die Bilder können im Bearbei-tungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.
6.7. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung und Bear-beitung der Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen, sowie et-waig angefallene Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgegolten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch den AN-BIETER an den KUNDEN gem. Vereinbarung umfasst sowie eine Korrekturschleife hinsichtlich der Nachbearbeitung der Aufnahmen. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gem. Preislis-te.
6.8. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (bei-spielsweise, aber nicht abschließend: Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last und sind von einer Pauschalvergütung nicht umfasst.
6.9. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchfüh-rung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungs-rechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfa-chen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Die (gewerbliche) Wei-tergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig.
6.10. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verän-dert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
6.11. Der KUNDE kann bei Nutzung der Bilder (einschließlich online und Print) im Einzelfall angehal-ten sein, den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter der Angabe der Homepage bzw. des Instagram Profils anzugeben.
6.12. 3D-Rundgänge werden mit Hard- und Softwareprodukten der Firma Matterport erstellt. Für durch diesen erbrachte Leistungen haftet ausschließlich Matterport, der insoweit Vertrags-partner des KUNDEN wird.
7. Besondere Bestimmungen im Bereich Webseitenerstellung
7.1. Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder ak-tualisierter Software-Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches" oder „Updates") erforderlich werden, sind diese vom Leistungsangebot des ANBIETERS vorab aus-drücklich nicht zugesichert. Etwaige Leistungen auf Basis einen Wartungsvertrags bleiben un-berührt.
7.2. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nut-zung der Webseite, des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
7.3. Der ANBIETER erfüllt die Vertragsleistungen im Rahmen der vorab getroffenen Absprache, gleichwohl unter Wahrung seiner (z.B. künstlerischen) Gestaltungsfreiheit. Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, die individuelle Zusammensetzung und Visualisie-rung einzelner Webseiten-Elemente oder Plug Ins. Diesbezüglich steht dem ANBIETER auch das Letztentscheidungsrecht zu.
7.4. Der KUNDE stellt sicher und garantiert seinerseits über den erforderlichen, neusten techni-schen Stand der Server- und Software-Umgebung zu verfügen.
7.5. Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu-sätzlich an und ist durch den KUNDEN zu tragen.
7.6. Der KUNDE kann nach individueller Absprache mit dem ANBIETER angehalten sein, den AN-BIETER im Falle einer Programmierungsleistung in angemessener Schrift und Hyperlink-Form als Urheber bzw. Programmierer unter der Bezeichnung „Meyer & Poczekaj GbR" im Impres-sum anzugeben.
8. Besondere Bestimmungen zu Wartungsverträgen
8.1. Soweit zwischen den Parteien Wartungsverträgen vereinbart sind, gelten nachfolgende Be-dingungen, sofern nicht abweichend individuell vereinbart.
8.2. Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Wartungsleistungen:
- Hosting bei der Hetzner GmbH; es gelten deren Vertragsbedingungen, abzurufen über die Webseite hetzner.de. Hetzner ist unser Unterauftragsverarbeiter nach DSGVO.
- Regelmäßige Backups (täglich) Technischer Support in Bezug auf die Webseite, die Wordpress-Administration und bis zu der vereinbarten Anzahl von Anpassungen pro Monat auf der Webseite. Anpassungen sind z.B. Austausch, Aktualisierung von Fotos, Videos oder Texten, Einspielen von News, Änderungen von Öffnungszeiten, Stellenan-zeigen etc.). Weitere Leistungen sind kostenpflichtig.
- Während der Laufzeit der Wartungsverträge ist der ANBIETER berechtigt, die ent-sprechenden Domains des KUNDEN zu verwalten. Nach Ablauf der Laufzeit kann der KUNDE die Übertragung der Domains zu einem anderen Hosting-Dienstleister verlan-gen.
8.3. Der ANBIETER erbringt die Supportleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit von Montag bis Freitag. Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Sup-portleistungen mit. Er stellt dem ANBIETER alle zur Durchführung der Leistungen erforderli-chen Informationen zur Verfügung. Er stellt Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mit-arbeiter zur Verfügung.
9. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen
9.1. Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
9.2. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin") ist verbindlich.
9.3. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschul-dete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Ar-beitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
9.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem verein-barten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem verein-barten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
10. Vergütung
10.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot gel-tende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung ge-mäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmit-telbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart - je-weils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
10.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrich-tungsgebühr an.
10.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
10.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
10.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
10.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
11. Verzug
11.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtli-che notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
11.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, wei-tere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
11.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbe-sondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälli-gen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Scha-densersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrech-nen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
12. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
12.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeit-punkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
12.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen In-formationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforder-lich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsan-spruch des ANBIETERS unberührt.
12.3. Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Da-tenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflich-tet.
12.4. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonsti-ger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
12.5. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
12.6. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzu-halten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Proble-men des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
13. Dienstleistungs- und Lieferbedingungen
13.1. Die Erstlaufzeit der Leistungen des ANBIETERS wird mit dem KUNDEN individuell vereinbart.
13.2. Der ANBIETER ist zur Teilerbringung von Leistungen berechtigt, soweit dies für den KUNDEN zumutbar ist und/oder dem Zweck des geschlossenen Vertrags entspricht.
13.3. Die Erbringung der Leistungen erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im Zuge der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln.
14. Vertragslaufzeit
14.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erst-laufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Erst-laufzeit entspricht der Mindestdauer der Verpflichtungen, die der KUNDE mit dem Vertrag eingeht.
14.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der Ein-richtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbar-ten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
14.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der je-weiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
14.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Zahlungsbedingungen
15.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung und PayPal möglich.
15.2. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überzie-hungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkarten-firma geltend macht.
16. Haftung auf Schadensersatz
16.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestim-mungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
16.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner ge-setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schä-den, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig ver-schwiegener Mängel.
16.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen be-ruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Ver-tragspartner regelmäßig vertrauen darf.
16.4. Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typi-schen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentspre-chender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Ein-wand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.
16.5. Für Hostingleistungen und Zahlungsabwicklungen (z.B. bei Onlineshops) haftet der jeweilige Software-Anbieter (z.B. IONOS, Wonderlink oder Shopify Inc.), der insoweit Vertragspartner des KUNDEN wird.
17. Datenschutz, Geheimhaltung
17.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags-verhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
17.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt ge-wordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterla-gen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungs-pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
18. Abnahme
18.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
18.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
18.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
19. Urheberrecht, Markennutzung
19.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheber-rechtlich geschützt.
19.2. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
19.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sons-tige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen un-eingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
19.4. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhalt-lich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Ver-breitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung").
19.5. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
20. Widerrufsrecht
20.1. Für den Fall, dass die vertragliche Vereinbarung ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-sener Vertrag oder Fernabsatzvertrag ist und der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Erwerb zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maß-gabe der folgenden Bestimmungen.
20.2. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen gem. § 356 Abs. 4 BGB dann, wenn der ANBIETER die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückli-che Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den ANBIETER verliert.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wi-derrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([...], [...], [...] [...], Tel.: [...], Email: [...]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beige-fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhal-ten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich da-raus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns einge-gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ur-sprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berech-net.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrich-ten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vor-gesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und sen-den Sie es zurück.)
–An [...], [...], [...] [...], Email: [...]
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
21. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der AN-BIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
22. Allgemeine Bestimmungen
22.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.
22.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des ge-wöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstig-keitsprinzip).
22.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der KUNDE jederzeit unter der URL https://meyerpoczekaj.de/agb einsehen sowie ausdrucken oder speichern, indem die entsprechende Funktion des Browsers ("Drucken bzw. "Speichern unter") genutzt wird.
22.4. Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich in deutscher Sprache.
22.5. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige verein-bart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
22.6. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der AN-BIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allge-meinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrich-tigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN ange-nommen.
22.7. Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teilzunehmen.
22.8. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der AN-BIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allge-meinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrich-tigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN ange-nommen.
Stand: Januar 2025